Bescheinigungen

Patenbescheinigung, Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung

Vielleicht benötigen Sie eine Patenbescheinigung, Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung? Oder möchten Sie vielleicht auswärts heiraten, eine Taufe, Konfirmation oder Beerdigung in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vollziehen? Wir helfen gerne weiter.

Um welche Bescheinigungen geht es?

  • Patenbescheinigung: Die Paten verpflichten sich, für eine christliche Erziehung ihres Patenkindes einzutreten. Voraussetzung für das Patenamt ist daher die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Diese weist man durch eine Patenbescheinigung nach.
  • Taufbescheinigung
  • Konfirmationsbescheinigung
  • Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

In diesen Fragen helfen Ihnen Mitarbeitende des Verwaltungsamtes des Ev. Kirchenkreises Duisburg weiter.

  • Renate Becker: Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie an unter Telefon 0203 29513256.
  • Esra Willemsen: Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie an unter Telefon 0203 29513257.

Bitte beachten Sie: Der Kirchenkreis Duisburg kann nur Bescheinigungen über Taufen und Konfirmationen ausstellen, die in den Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg vollzogen wurden, bzw. über Kirchenmitgliedschaften, die in den entsprechenden Gemeinden bestehen.

 

Dimissoriale

Oder möchten Sie vielleicht auswärts heiraten, eine Taufe, Konfirmation oder Beerdigung in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vornehmen lassen? Dann benötigen Sie ein Dimissoriale. Diese Bescheinigung bekommen Sie bei Ihrer Gemeindepfarrerin / Ihrem Gemeindepfarrer. Die Kontaktadressen finden Sie auf unserer Webseite unter „Gemeinden“.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an meldewesen.duisburg@ekir.de.