Kirchenaustritt Duisburg: Fragen und Antworten

Informationen zu Kirchenaustritten in Duisburg: Ablauf, Kirchensteuer, Vor- und Nachteile

Für den Evangelischen Kirchenkreis Duisburg ist jedes Mitglied ein wichtiger Teil der Gemeinschaft. In den einzelnen Kirchengemeinen findet das christliche Leben in der Gemeinschaft statt. Als christliche Solidargemeinschaft ist die Kirche jedoch viel mehr als nur die Heimat des Glaubens. Als Christinnen und Christen der evangelischen Kirche in Duisburg übernehmen wir auch soziale Verantwortung für die Gesellschaft. Mit dem sozialen und politischen Engagement, das weit in die Gesellschaft hineinreicht, leisten die Kirche und jedes einzelne Kirchenmitglied einen wichtigen Beitrag, um das gesellschaftliche Leben sozialer und menschlicher zu gestalten. Daher bedauern wir jeden Kirchenaustritt in Duisburg und setzen uns intensiv mit Ihren Beweggründen auseinander. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Entscheidungsfindung und bieten Ihnen ein vielseitiges Beratungsangebot in Duisburg.

Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kirchenaustritte Duisburg –welche Gemeinden zur evangelischen Kirche in Duisburg gehören, Ansprechpartner, Kirchensteuern, Gründe für einen Kirchenaustritt sowie Folgen und Konsequenzen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind.

Der Evangelische Kirchenkreis Duisburg: Gemeinden und Ansprechpartner

Der Evangelische Landkreis Duisburg setzt sich aus 15 Kirchengemeinden zusammen, die sich von der Bonhoeffer Gemeinde Marxloh Obermarxloh bis zur Auferstehungsgemeinde Duisburg Süd erstrecken. Mitunter herrscht Unklarheit über die Zugehörigkeit zum Stadtgebiet, da einige der in Duisburg liegenden Gemeinden nicht dem Kirchenkreis Duisburg, sondern Teil des Kirchenkreises Moers oder des Kirchenkreises Dinslaken sind.

Wenn Sie sich fragen, welcher Gemeinde und welchem Kirchkreis Sie angehören, finden Sie bei uns eine Übersicht aller Gemeinden, die zum Evangelischen Landkreis Duisburg gehören. Auf den einzelnen Internetseiten der Gemeinden finden Sie auch Ihre direkte Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort.

Wenn Sie darüber nachdenken, aus der evangelischen Kirche auszutreten, sind wir bei der Entscheidungsfindung gerne an Ihrer Seite. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Sorgen, Bedenken und Fragen – und treten gerne in einen Dialog. Hierfür können Sie sich jederzeit direkt an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Gemeinde oder Ihres Vertrauens wenden. Darüber hinaus erreichen Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 0800/12131213. Sie können uns auch gerne eine E-Mail schreiben an: info@kirche-duisburg.de.

Wir setzen uns intensiv mit den Beweggründen für Kirchenaustritte in Duisburg auseinander. Es ist uns wichtig zu erfahren, was Sie zum Austritt bewogen hat. Ihre kritische Rückmeldung hilft uns dabei, unsere Arbeit zu reflektieren und zu verbessern. Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns in unserem Online-Formular Ihre Beweggründe mitteilen. Hier geht es direkt zum Rückmeldeformular Kirchenaustritt.

Gründe für einen Kirchenaustritt in Duisburg

Es gibt verschiedene Gründe, wieso sich Mitglieder von der evangelischen Kirche abwenden und aus der Kirche austreten. Diese reichen von der Unzufriedenheit mit der Institution Kirche über den mangelnden Glauben an Gott bis hin zum Konfessionswechsel. Der am häufigsten genannte Grund für den Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche in Duisburg ist der finanzielle Aspekt, Kirchensteuer zu sparen. Hier herrscht noch immer der weitverbreitete Trugschluss, dass diese zum Großteil in die Finanzierung der Pfarrerinnen und Pfarrer und in die Organisation der Messen fließen würde.

Dabei sind sich viele Kirchenmitglieder nicht bewusst, dass die Kirchensteuer nicht nur in die Kirchenorganisation und Verwaltung fließt. Mit etwa 70 Prozent bleibt ein Großteil der Kirchensteuer in der Gemeinde selbst. Die finanzielle Unterstützung in Form von Spenden, Kollekten und der Kirchensteuer wird für vielseitige soziale Angebote und Projekte eingesetzt, wie etwa: die Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit, Krankenhäuser, Kindergärten, kirchliche Schulen sowie auch Leistungen in der Krankenpflege, im Bildungswesen, der Flüchtlingshilfe und die karitative Arbeit der Diakonie. Ohne die Unterstützung der Kirchenmitglieder wären die Kirche und insbesondere die einzelnen Gemeinden nicht in der Lage, den gemeinnützigen Dienst an der Allgemeinheit und die vielfältigen karitativen und diakonischen Aufgaben zu bewältigen.

Kirchenaustritt Duisburg: Austritt, Zuständige Behörde & Kosten

Der Kirchenaustritt aus einer Gemeinde, die dem Evangelischen Kirchkreis Duisburg angehört, erfolgt durch das Amtsgericht Duisburg oder durch einen Notar. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vor Ort erscheinen. Der Kirchenaustritt im Amtsgericht Duisburg erfolgt durch eine abzugebende Erklärung, welche schriftlich in öffentlich beglaubigter Form erfolgt oder durch eine Niederschrift der Urkundsbeamtin bzw. des Urkundsbeamten festgehalten wird.

Amtsgericht Kirchenaustritt Duisburg – Erforderliche Unterlagen und Informationen:

  • Persönliches Erscheinen: Für die Erklärung müssen Sie persönlich vor Ort erscheinen.
  • Gültiger Personalausweis (Reisepass oder sonstige Ausweispapiere in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Personenauskunft: Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse sowie der Familienstand
  • Angaben zum Ort der Kirchengemeinde, zu Taufe und gegebenenfalls zur Eheschließung sind hilfreich, damit der Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde gemeldet werden kann.

Das Amtsgericht Duisburg erteilt Ihnen nach Kirchenaustritt die Austrittsbescheinigung, welche Sie für das zuständige Finanzamt sorgfältig aufbewahren sollten. Der Austritt ist mit sofortiger Wirksamkeit an dem Tag gültig, an dem Sie offiziell aus der Kirche ausgetreten sind. Die Kosten für den Kirchenaustritt beim Amtsgericht betragen 30 Euro als Verwaltungsgebühr.

Kirchenaustritt Duisburg: Folgen und Konsequenzen

Eine Kirche ohne Mitglieder kann nicht funktionieren. Denn Christsein kann man nicht für sich alleine, sondern nur in der Gemeinschaft. Die Kirche als Solidargemeinschaft sieht sich in einer aktiv handelnden Rolle und verschreibt sich dem Dienst zum Wohl der Gesellschaft – und das über die Grenzen der Konfession hinweg. Die Kirche ist ein Ort für alle Menschen, die ihren Glauben in der Gemeinschaft leben möchten, Hilfe brauchen und nach dem Sinn im Leben suchen. Gleichzeitig profitiert jedes Kirchenmitglied von den zahlreichen Serviceleistungen der Kirche als Wegbegleiterin während der wichtigen Etappen im Leben.

Der Kirchenaustritt kommt einem Bruch mit der Kirche gleich. Ohne die Mitgliedschaft bleiben Ihnen auch die Serviceleistungen verwehrt. Dazu gehört etwa das Patenamt, das sie nicht mehr übernehmen können, und auch die verwehrte Taufe Ihres Kindes. Eine kirchliche Trauung ist nur möglich, sofern einer der Ehepartner Mitglied der Kirche ist. Sind nicht beide Ehepartner Mitglied einer christlichen Kirche, so ist im Vorfeld zu klären, dass der nichtkirchliche Partner das christliche Eheverständnis akzeptiert. Ebenso ist die christliche Bestattung Kirchenmitgliedern vorbehalten.

Kircheneintritt: Unsere Tür steht Ihnen immer offen

Wir freuen uns über jedes Gemeindemitglied, das weiterhin Teil der Solidargemeinschaft sein möchte und uns auf unserem Weg begleitet, die Gesellschaft im Sinne der kirchlichen Sozialethik solidarischer und menschlicher zu gestalten. Ebenso freuen wir uns über alle Menschen, die nach einem Kirchenaustritt wieder in die Kirche eintreten möchten. Unsere Türen stehen Ihnen immer offen und wir heißen alle Menschen in der evangelischen Kirche willkommen. Deshalb gestalten wir den Kircheneintritt in Duisburg so einfach wie möglich. Besuchen Sie doch einfach unsere Eintrittsstelle in der Salvatorkirche oder nehmen Sie Kontakt mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Ihrem Wohnort auf. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie in unserer Gemeindesuche  oder telefonisch unter 02064/4145-53.