Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

  • Rolf Schotsch

Das „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verpflichtet Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen unter anderem dazu, Schutzkonzepte zu erstellen und Mitarbeitende flächendeckend zu schulen. Auch der Evangelische Kirchenkreis Duisburg hat ein Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt  für den Kirchenkreis entwickelt; alle Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises haben ebenfalls ein Schutzkonzept erstellt.

Auf der Tagung der Synode im Juni 2021 gab Pfarrerin Ute Sawatzki, Skriba des Kirchenkreises, einen Zwischenstand zur Erstellung eines Schutzkonzepts zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt  für den Kirchenkreis: Das Konzept des Kirchenkreises ist dabei ein entscheidendes Element und eine der Arbeitsgrundlagen. So sieht es das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor, das alle Kirchenkreise und Gemeinden der Landeskirche umsetzen. Besonders wichtig an dem Gesetz ist, dass es sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche bezieht, sondern auch auf andere „Schutzbefohlene“ also auch auf Erwachsene, die in irgendeiner Weise in Abhängigkeit leben, z.B. Menschen in Pflegeinrichtungen, behinderte Menschen aber auch alle, die seelsorglich betreut werden und letztlich auf alle Mitarbeitenden. Herzstück des Gesetzes ist unter anderem die Pflicht, Risikoanalysen für die eigenen Räumlichkeiten und Strukturen zu erstellen und Selbstverpflichtungen von allen Mitarbeitenden und erweiterte Führungszeugnisse für viele der Mitarbeitenden einzufordern. „Das Gesetz ist ein wichtiger und absolut notwendiger Schritt“ betonte Pfarrerin Sawatzki am Schluss ihres Berichtes. „Sexualisierte Gewalt darf in unserer Kirche keinen Platz haben und alles, was man tun kann, um sexualisierte Gewalt präventiv zu verhindern und im Verdachtsfall angemessen aufzuarbeiten und so uns anvertraute Menschen zu schützen, ist jeder Mühe wert.“

Der Kreissynodalvorstand hat das Schutzkonzept in seiner Sitzung im Juli 2021 beschlossen; es ist seitdem gültig. Das Schutzkonzept des Duisburger Kirchenkreises und die entsprechenden dazugehörigen Anlagen sind auf dieser Seite als PDF zu finden.

 

Kontakt- und Vertrauenspersonen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg sind:

Vertrauensperson (sie sind erste Kontakte im Verdachtsfall. Sie haben eine Lotsenfunktion):

Die insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8 a SGB VIII:

Der Kirchenkreis benennt für sich

  • Frau Gabi Hallwasss-Mousalli (Evangelisches Bildungswerk im Kirchenkreis Duisburg
    Abteilungsleitung; Hinter der Kirche 34, 47058 Duisburg; Tel.: 0203 / 2951-2811; E-Mail: mousalli@ebw-duisburg.de)
  • und Frau Monika Theobald (Evangelisches Bildungswerk im Kirchenkreis Duisburg; Fachberatung Kindertageseinrichtungen und Familienzentren; Hinter der Kirche 34, 47058 Duisburg; Tel.: 0203 / 2951- 2805; E-Mail: theobald@ebw-duisburg.de)
  • Erläuterung: Eine insoweit erfahrene Fachkraft hat eine Zusatzausbildung absolviert und kann dies mit einem Abschlusszertifikat dokumentieren. Sie muss in allen Bereichen der Kindswohlgefährdung hinzugezogen werden, wenn ein Verdachtsfall auftritt.

Kontakt & Hilfe bei der Landeskirche

  • Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 3610-312 erreichbar. Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold für Prävention zuständig.
  • In der Fachstelle  für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVVS) bei der Diakonie RWL sind diese Ansprechpartnerinnen für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Saskia Koll (Tel 0211 – 6398 – 477, s.koll@diakonie-rwl.de) und Katharina Degen (0211 – 6398 – 661 k.dengen@diakonie-rwl.de)
  • Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.
  • In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch, es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Hier finden Sie Positionen, Materialien und Kontakte:
    https://www2.ekir.de/thema/missbrauch-sexualisierte-gewalt/

 

Presseartikel vom 13.3.32023 zum Thema Schutzkonzept in der evangelischen Kirche in Duisburg: